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Transparenz — oder besser selber mauscheln?
Warum Transparenz bei der Rettung historischer Bauten wichtig ist

von Frank Jer­mann, 28. Mai 2021

Trans­pa­renz — wir von der IRHB set­zen uns mit die­sem Punkt bereits lan­ge aus­ein­an­der, denn er betrifft unse­re täg­li­che Arbeit. Manch­mal erscheint es ver­lo­ckend, Din­ge „auf dem klei­nen Dienst­weg“ zu pro­bie­ren. Anders aus­ge­drückt, könn­ten auch wir Schüt­zer his­to­ri­scher Bau­ten ver­sucht sein, irgend­wel­che inof­fi­zi­el­len Abspra­chen zu tref­fen, um unse­re Zie­le zu errei­chen. Ist das eine gute Idee — oder wäre es nicht ver­nünf­ti­ger, die Ange­le­gen­heit mit grösst­mög­li­cher Öffent­lich­keit zu behandeln?

Die kon­kre­te Fra­ge lau­tet also: Ist Trans­pa­renz wich­tig bei der Ret­tung gefähr­de­ter his­to­ri­scher Bau­ten? Unse­re Posi­ti­on ist heu­te aber ein­deu­tig: Trans­pa­renz hilft, Abris­se zu ver­hin­dern. Manch­mal ist sie sogar das ein­zi­ge Mit­tel, um über­haupt etwas zu bewir­ken. Wie wich­tig das ist, wird manch­mal sogar von unse­ren Ver­bün­de­ten nicht erkannt.

Was bedeutet Transparenz?

Suchen wir zuerst ein­mal nach einer Defi­ni­ti­on des Begriffs. Wiki­pe­dia lie­fert eine gute Grundlage:

„Trans­pa­renz ist in der Poli­tik und im poli­ti­schen Dis­kurs eine For­de­rung bzw. ein für erstre­bens­wert gehal­te­ner Zustand frei zugäng­li­cher Infor­ma­tio­nen und ste­ti­ger Rechen­schaft über Abläu­fe, Sach­ver­hal­te, Vor­ha­ben und Ent­schei­dungs­pro­zes­se. Damit ver­bun­den die Vor­stel­lung einer offe­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Akteu­ren des poli­ti­schen Sys­tems (bzw. von Ver­wal­tung) und den Bür­gern und einer ver­mehr­ten Par­ti­zi­pa­ti­on. In eine ähn­li­che Rich­tung zie­len die Begrif­fe Ver­wal­tungs­trans­pa­renz und Öffentlichkeitsprinzip.“

Quel­le: wiki​pe​dia​.org

Das Für und Wider

Wiki­pe­dia bie­tet auch eine Auf­stel­lung, die das Für und Wider von Trans­pa­renz behan­delt. In unse­rem Umfeld liegt das „Für“ auf der Hand, oder? Wäre es nicht klas­se, die manch­mal undurch­sich­ti­gen Ent­schei­dungs­we­ge der Denk­mal­be­hör­den durch­schau­en zu kön­nen? Wäre es nicht hilf­reich, vom Abriss­an­trag für ein Gebäu­de früh­zei­tig zu erfah­ren, weil die Behör­de ihn ver­öf­fent­li­chen muss?

Die Argu­men­te für ein „Wider“ erschei­nen an den Haa­ren her­bei­ge­zo­gen — aber wir soll­ten sie wahr­neh­men. So wird ange­führt, dass

    1. man­che Dis­kus­sio­nen in noch unzu­gäng­li­che­ren Zir­keln geführt wür­den und ohne Dis­kus­si­on „trans­pa­rent“ ver­ab­schie­det wür­den sowie
    2. ein unbe­fan­ge­ner Aus­tausch nicht mehr voll­stän­dig gewähr­leis­tet würde.

Die­se Beden­ken sind — kurz gesagt — Unsinn:

    1. Die Dis­kus­si­on über öffent­li­che Belan­ge (und der Abriss his­to­ri­scher Bau­ten betrifft öffent­li­che Belan­ge!) in einem für die Öffent­lich­keit unzu­gäng­li­chen Zir­kel darf nie zu einer Ent­schei­dung füh­ren, die nicht nach­voll­zieh­bar ist — also unbe­grün­det und somit will­kür­lich. Trans­pa­renz ist das Mit­tel, um sol­che Beschlüs­se und das Ver­fah­ren dazu sicht­bar zu machen. So sol­len Mau­sche­lei­en — wie sie auch im Bereich der Abris­se his­to­ri­scher Bau­ten erfol­gen — erschwert wer­den. Trans­pa­renz ist das geeig­ne­te Mit­tel, um Infor­ma­tio­nen öffent­lich zu machen. 
    2. Raum für „inter­ne Gesprä­che“ ohne Öffent­lich­keit wird es immer geben. Die­se inter­nen Gesprä­che dür­fen aber in einer erwach­se­nen Gesell­schaft nicht die Grund­la­ge sein für Ent­schei­dun­gen. Die gegen­tei­li­ge Ansicht beför­dert, was wir aus vie­len Bei­spie­len ken­nen und ableh­nen: Behör­den­will­kür, Vor­teils­ge­wäh­rung oder auch schlicht nicht nach­voll­zieh­ba­re Entwicklungen.

Die Mög­lich­kei­ten und Rech­te der Zivil­ge­sell­schaft gegen­über der „Obrig­keit“ müs­sen gestärkt wer­den, wenn man die aktu­el­len For­de­rung nach gesell­schaft­li­cher Teil­ha­be ernst neh­men will. Wenn dabei „lieb­ge­won­ne­ne“ Vor­ge­hens­wei­sen — in der Regel also Hin­ter­zim­mer­ab­spra­chen — die nur weni­gen Ein­ge­weih­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, auf der Stre­cke blei­ben, dann ist das kein Verlust.

Die Hinterzimmer

Muss man tat­säch­lich über die­sen Punkt ver­han­deln? Was wir im Lau­fe unse­rer Zeit an undurch­sich­ti­gem Vor­ge­hen, an offen­sicht­li­chen Ein­zel­in­ter­es­sen, an Gefäl­lig­kei­ten, aber auch an ver­meint­lich gut­ge­mein­ten Stadt- oder Dorf­ent­wick­lungs­ideen erfah­ren haben, die zur Gefähr­dung von Orts­bil­dern oder gar zum Abriss his­to­ri­scher Bau­ten geführt haben, das lässt nur eine For­de­rung zu: mehr Trans­pa­renz! Wir dür­fen es den Mau­sch­lern nicht mehr durch­ge­hen las­sen, dass sie ihre Geschäf­te im Hin­ter­grund festzurren.

Als Bei­spiel sei der his­to­ri­sche Juis­ter Bahn­hof genannt, des­sen Abriss­plan in Hin­ter­zim­mern ohne Öffent­lich­keit im Jahr 2018 erdacht wur­de und der erst durch Zufall — gegen den Wil­len der Betei­lig­ten — an die Öffent­lich­keit gelang­te. In einer Kun­ge­lei aus Eigen­tü­me­rin und Gemein­de soll­te der Abriss ein­fach voll­zo­gen wer­den. Auch heu­te wird man die­sen Fall nicht detail­liert auf­klä­ren kön­nen — denn in Nie­der­sach­sen gibt es kein Landestransparenzgesetz.

Städ­te und Gemein­den, die ein sol­ches Vor­ge­hen mit­tra­gen — meist zum wirt­schaft­li­chen Vor­teil weni­ger oder aus einem Gefäl­lig­keits­den­ken her­aus — haben kei­ne ernst­haf­te Legi­ti­ma­ti­on mehr, sich um die Belan­ge „der Gesell­schaft“ zu küm­mern, und sei es auch nur eine klei­ne Gemein­de mit weni­gen Ein­woh­ne­rIn­nen wie die Insel Juist.

Wenn Poli­tik und Ver­wal­tung die Bür­ger­In­nen lie­ber vor voll­ende­te Tat­sa­chen stel­len, die in nicht-öffent­li­chen Run­den aus­ge­kun­gelt wer­den, anstatt sie offen und trans­pa­rent über sol­che Vor­gän­ge zu infor­mie­ren, dann haben die­se „Ver­ant­wort­li­chen“ den Lern- und Ent­wick­lungs­pro­zess in unse­rer Gesell­schaft ent­we­der ver­schla­fen oder sie igno­rie­ren ihn. Jede der bei­den Mög­lich­kei­ten ist ein Armutszeugnis.

Gesellschaftliche Teilhabe

Die­se wird in Deutsch­land — unter ande­rem — mitt­ler­wei­le auf Bun­des­ebe­ne durch das soge­nann­te Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz geför­dert. Auf Lan­des­ebe­ne gibt es ver­schie­de­ne Rege­lun­gen mit unter­schie­de­li­chen Bezeich­nun­gen. Eini­ge Bun­des­län­der haben aller­dings noch kei­ne sol­che Rege­lung (sie­he Kas­ten: Trans­pa­renz­ge­set­ze in den Län­dern mit Links zum jewei­li­gen Stand).

Die Rea­li­tät, auf die wir tref­fen, wird aller­dings noch immer durch eine ver­meint­li­che Obrig­keit geprägt, die in der Regel ent­schei­det, wel­che Infor­ma­tio­nen sie den Unter­ta­nen zugäng­lich macht — und vor allem wel­che nicht.

Bacharach, Blücherstrasse 23Auch hier­zu wie­der ein kon­kre­ter Fall: Das schwer gefähr­de­te Gerb­haus in Bacha­rach, das einen ein­sturz­ge­fähr­de­ten Ein­druck macht, wird nach Anga­ben von Städ­te­ver­tre­tern und Denk­mal­schutz seit Jah­ren inten­siv beglei­tet. Die Lieb­lings­flos­kel lau­tet: „Es ist schwierig“.

Auf Fra­gen, was denn genau schwie­rig sei, kom­men kei­ne Ant­wor­ten. Wel­che Mass­nah­men man ver­ge­nom­men hat, um im Lau­fe der Jah­re das Gebäu­de vor die­sem heu­te jam­mer­vol­len Zustand zu bewah­ren, dar­über gibt es kei­ne (frei­wil­li­ge) Aus­kunft. Die Erklä­rung „man habe alles ver­sucht“ dürf­te einer Offen­le­gung im Sin­ne des rhein­land-pfäl­zi­schen Lan­des­trans­pa­renz­ge­set­zes nicht entsprechen.

Transparenz — ein Allheilmittel?

Wir wis­sen, dass Trans­pa­renz in vie­len Lebens­la­gen ein nur schwie­rig zu ver­wirk­li­chen­des Ziel ist — nicht nur des­halb, weil die­ses The­ma ja tat­säch­lich in vie­len Berei­chen noch am Anfang steht. Die Bun­des­län­der ohne Trans­pa­renz­ge­setz sind dafür ein Beleg.

Trotz­dem muss Trans­pa­renz für uns der Mass­stab sein, wenn es um gefähr­de­te his­to­ri­sche Bau­ten geht. Um die heu­te eher schwach auf­ge­stell­te Bewe­gung zum Schutz gefähr­de­ter Bau­ten in der Bun­des­re­pu­blik zu stär­ken, soll­ten wir auf Trans­pa­renz bestehen: Nur so wer­den wir Mau­sche­lein ver­hin­dern und eine Grund­la­ge für offen ver­füg­ba­re und nach­voll­zieh­ba­re Ent­schei­dun­gen schaffen.

Wie­der ein Bei­spiel: Die im Allein­gang vom Gre­ben­hai­ner Bür­ger­meis­ter erwirk­te denk­mal­recht­li­che Abriss­ge­neh­mi­gung wäre in einem öffent­li­chen und trans­pa­ren­ten Ver­fah­ren nie erteilt wor­den. Tat­säch­lich hat­te der Bür­ger­meis­ter gegen­über der Unte­ren Denk­mal­be­hör­de ver­si­chert, dass die betrof­fe­nen Bür­ger­In­nen und Bür­ger infor­miert sei­en und dem Abriss zustimm­ten. Die­se Behaup­tung war frei erfun­den: Im betrof­fe­nen Orts­teil wuss­te man nichts vom Allein­gang des Bürgermeisters.

Die­ser Fall ist ein Bei­spiel für eine Hin­ter­zim­mer­po­li­tik, die in unse­rem Land jeden Tag statt­fin­det. Wäre die Unte­re Denk­mal­be­hör­de in Hes­sen zu einer Ver­öf­fent­li­chung von (gemeind­li­chen) Abriss­an­trä­gen ver­pflich­tet (wie es ein Trans­pa­renz­ge­setz durch­aus vor­schrei­ben kann), dann hät­te es sich der Bür­ger­meis­ter sicher sehr gut über­legt, wis­sent­lich fal­sche Anga­ben zu machen.

Transparenz schafft Mehrwert

Den­ken wir noch ein Stück wei­ter: Trans­pa­renz wird hel­fen kön­nen, grös­se­re Kom­pe­tenz zu schaf­fen. Zwar nicht ganz frei­wil­lig und sicher auch mit etwas Mur­ren auf der einen Sei­te — aber wer emp­fän­de es als Man­gel, wenn Poli­ti­ke­rIn­nen und Behör­den sich ein­fach bes­ser infor­mie­ren müssten?

Bacharach, Blücherstrasse 23Auch hier­zu ein Bei­spiel: Wie kann es ange­hen, dass die Gemein­de Bacha­rach eine mög­li­che Ent­eig­nung des Gerb­hau­ses mit dem Hin­weis ablehnt, dass es nicht gut um ihre städ­ti­schen Finan­zen gestellt sei? Die­se Ein­schät­zung, die nur durch Zufall in die Öffent­lich­keit gedrun­gen ist, ent­behrt einer Grund­la­ge: Aus dem rhein­land-pfäl­zi­schen Denk­mal­schutz­ge­setz ergibt sich aus § 31 Abs. 1, dass für die ent­eig­ne­te Par­tei „das Land einen ange­mes­se­nen Aus­gleich in Geld zu gewäh­ren“ hat. Nicht die Stadt, son­dern das Land …

In einem trans­pa­ren­ten Ver­fah­ren wäre ein sol­cher angeb­li­cher „Hin­de­rungs­grund“ schnell von Inter­es­sier­ten ent­kräf­tet wor­den. So kom­men sol­che „Schein­ar­gu­men­te“ eben nur zufäl­lig ans Licht der Öffentlichkeit.

Ohne Trans­pa­renz, also ohne nie­der­ge­schrie­be­ne und öffent­lich zugäng­li­che Ent­schei­dun­gen und Begrün­dun­gen (und auch Pla­nun­gen), könn­te der drin­gen­de Ver­dacht ent­ste­hen, dass ein sol­cher, schnell hin­ge­wor­fe­ner „Grund“ wie: „Wir sind ja bekannt­lich plei­te!“ in der Bevöl­ke­rung als Recht­fer­ti­gung aus­reicht — der tat­säch­li­che Grund aber ein ganz ande­rer ist, jedoch nie öffent­lich geäus­sert wird. Und so ver­las­sen die wah­ren Grün­de das Hin­ter­zim­mer nie …

Die Schlussfolgerung

Man­geln­de Trans­pa­renz — anders for­mu­liert: Gemau­schel — ist nichts Neu­es in unse­rem Land. Wer alt genug ist und es nicht ver­ges­sen hat, denkt bei dem Begriff viel­leicht an den Lock­heed-Skan­dal aus den 1960er Jah­ren unter Strauss oder die Flick-Affä­re in den Acht­zi­gern. Die Lis­te ähn­li­cher Mau­sche­lei­en ist lang und zieht sich bis in die Gegen­wart, wenn bei­spiels­wei­se Lob­by­is­ten Geset­zes­tex­te schrei­ben. Mehr Trans­pa­renz wäre eine Chan­ce gewe­sen, die­se Hin­ter­zim­mer-Deals zu verhindern.

Nun gibt es mitt­ler­wei­le ja aber Geset­ze für mehr Trans­pa­renz, die zumin­dest teil­wei­se hel­fen. Nut­zen wir sie — und noch wich­ti­ger: Tra­gen wir das Bewusst­sein die­ser mög­li­chen Trans­pa­renz selbst­be­wusst in unse­re Ret­tungs­ak­tio­nen für gefähr­de­te Bau­ten hin­ein! Las­sen wir die Blo­ckie­rer, die Mau­sch­ler und die Bewah­rer ihres Ein­flus­ses nicht davon­kom­men mit ihren Methoden.

Oder doch lieber mitmachen?

Aber da ist doch immer noch die­ser klei­ne Zwei­fel: Wäre es nicht manch­mal doch reiz­voll, an „deren“ Machen­schaf­ten teil­zu­neh­men, wenn wir einen Zugang zu den Hin­ter­zim­mern bekä­men? Nein, auf kei­nen Fall! Es gibt meh­re­re Grün­de dagegen:

    1. Wenn wir bei dem Hin­ter­zim­mer­spiel mit­mach­ten, dann lies­sen wir uns auf ein Spiel ein, dass die Cli­que der Mau­sch­ler meist viel bes­ser beherrscht als wir — denn sie kön­nen sich auf jah­re­lang gewach­se­ne Netz­wer­ke verlassen.
    2. Hin­ter­zim­mer bedeu­ten auch immer den Aus­chluss ande­rer. Das kann nicht im Sin­ne einer Gemein­schaft sein, die sich für die Ret­tung eines Gebäu­des ein­setzt und grund­sätz­lich für alle offen sein muss.
    3. Wir wären nicht nur auf dem Weg in die Unglaub­wür­dig­keit, wenn wir sel­ber kun­gel­ten — wir hät­ten auch kei­ne ernst­haf­te Legi­ti­ma­ti­on mehr, in klei­nen Krei­sen geschmie­de­te Abriss­plä­ne zu bemängeln.
    4. Und nicht zuletzt: In vie­len Fäl­len ist Öffent­lich­keit unse­re stärks­te Waf­fe. Es wäre fahr­läs­sig, das Mit­tel der Öffent­lich­keit auf­zu­ge­ben, indem man sich in Hin­ter­zim­mer zurück­zieht. Das Gegen­teil muss der Fall sein:

      Leben wir Trans­pa­renz und Öffent­lich­keit in unse­ren Projekten!

Wir selbst sind gefordert!

Unse­re Gesell­schaft ist auf dem Weg, mit Instru­men­ten wie dem Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz auf Bun­des- und den bestehen­den Trans­pa­renz­ge­set­zen auf Lan­des­ebe­ne etwas Grund­sätz­li­ches zu ver­bes­sern. Machen wir nicht den Feh­ler, als Schüt­zer gefähr­de­ter Bau­ten selbst intrans­pa­rent zu werden.

Nut­zen wir statt des­sen die Begrif­fe Trans­pa­renz und Offen­heit nicht nur als Schlag­wor­te, son­dern fül­len sie mit Inhalt und — ganz wich­tig — set­zen sie selbst um! Wir müs­sen die­ses Mass­stä­be gegen uns selbst gel­ten las­sen — auch wenn es man­chen reiz­voll erschei­nen mag, unter dem Schirm zu han­deln, um ein Bau­werk zu retten.

Das bedeu­tet in der Pra­xis, dass beispielsweise

  • eine Peti­ti­on zum Erhalt eines gefähr­de­ten Gebäu­des nicht um Unter­schrif­ten bit­ten kann, dann aber die Unter­stüt­ze­rIn­nen nicht wei­ter (regel­mäs­sig) infor­miert und dass
  • Akti­vis­tIn­nen nicht Hin­ter­zim­mer­ge­sprä­che füh­ren dür­fen, deren Inhal­te nicht für die Öffent­lich­keit bestimmt sind.

Der kla­re Vor­teil eines eige­nen trans­pa­ren­ten Han­delns ist es, dass wir ande­ren Men­schen in unse­rem Umfeld mit einer offe­nen Vor­ge­hens­wei­se nicht nur ein gutes Bei­spiel sind, son­dern auch Mut machen kön­nen: Zei­gen wir, dass es bes­ser geht! Zei­gen wir, dass die Zeit der Vor­herr­schaft von Gemau­schel und Will­kür abläuft.

Wenn wir es also bes­ser machen wol­len, wenn wir unse­rer Sache hel­fen wol­len, dann müs­sen wir uns selbst so ver­hal­ten, wie wir es von den Ent­schei­dern in Poli­tik und Ver­wal­tung zu Recht ver­lan­gen: trans­pa­rent und offen.

Ansons­ten wer­den wir im Wett­be­werb mit den Mau­sch­lern verlieren.

Transparenzgesetze in den Ländern

 Bundesland

in Kraft seit
 – Baden-Würt­tem­berg2016
 – Bay­ern
 – Ber­lin1998
 – Bran­den­burg1998
 – Bre­men2006
 – Ham­burg2012
 – Hes­sen2018
 – Meck­len­burg-Vor­pom­mern2006
 – Nie­der­sach­sen
 – Nord­rhein-West­fa­len2001
 – Rhein­land-Pfalz2016
 – Saar­land2006
 – Sach­sen
 – Sach­sen-Anhalt2008
 – Schles­wig-Hol­stein2012
 – Thü­rin­gen2012