Das Ende (November 2022)
Das Bauwerk ist verloren.
Versuch eines Überblicks
Die Geschichte bestach vor allem durch ihre Komplexität — vielleicht wäre „Durcheinander“ aber die bessere Bezeichnung. Es geht um Geld, viel zu wenig Öffentlichkeitsarbeit (keine bei den AbrissbefürworterInnen, unzureichende bei den Abrissverhinderern), und vermutlich auch um gaaanz viel Ego auf Seiten der wichtigsten Protagonistin: Mandy Schumacher. Dazu gleich mehr — wir strukturieren den Fall erst einmal:
Denkmalschutz?
Selbst arglose LeserInnen werden sich fragen: Was ist eigentlich die Position des Denkmalschutzes, wenn Abrisse gefördert anstatt verhindert? Die denkmalrechtliche Abrissgenehmigung vom 7. März 2017 war rechtswidrig. Hätte die Untere Denkmalschutzbehörde hier nicht alles versuchen müssen, um sie nicht zu erteilen?
Abriss die Erste: gescheitert
Die ganz kurze Version: Die erste Abrissgenehmigung aus dem Jahr 2017, die von der Unteren Denkmalbehörde für das Bet- und Backhaus erteilt wurde, war rechtswidrig.
Abriss die Zweite: durchgezogen
Nach der skandalösen, rechtswidrigen Abrissgenehmigung, die die Denkmalbehörde beim ersten Versuch erteilt hatte, liess man in Gardelegen nicht locker: Es wurde ein zweiter Antrag auf Abriss gestellt. Federführend und gut vernetzt war wieder Mandy Schumacher, die in ihrer Dreifachfunktion (siehe unten) ihre guten Beziehungen zu den Entscheidern einsetzte.
Im November 2022 rollte dann der Abrissbagger an.
Der Hintergrund
Die Gebäude
Das bedrohte Bauwerk ist Teil eines Gebäudekomplexes. Dieser besteht aus dem Grossen Hospital, den Kleinen Hospital und dem Bet- und Backhaus. Das Bet- und Backhaus steht im Hof des Hospitals und ist ein Nebengebäude — und um dieses Nebengebäude geht es hier.
Der Vertrag
Ein im Jahr 2015 vereinbarter Kaufvertrag zwischen der Eigentümerin des Denkmals (Vereinigte Hospitalstiftung zu Gardelegen) und der Käuferin (Wohnungsbaugesellschaft mbH Gardelegen) ist der Auslöser dieser unsäglichen Geschichte. Bemerkenswert dabei: Der Kaufvertrag war an die Bedingung geknüpft, dass das Bet- und Backhaus abgerissen werden sollte.
In anderen Worten: Solange das geschützte Gebäude steht, wird der Eigentumsübergang auf die Wohnungsbaugesellschaft nicht wirksam. Genau das ist der Status seit 2015, als der Vertrag abgeschlossen wurde.
Die Beteiligten — oder: Mandy S. zieht die Fäden
Vereinigte Hospitalstiftung zu Gardelegen (Verkäuferin)
Die Stiftung (Eigentümerin des Hospitalkomplexes und verkaufswillig) wird von einem Stiftungsrat vertreten. Vorsitzende des Stiftungsrats ist — Mandy Schumacher.
Wohnungsbaugesellschaft mbH Gardelegen (Käuferin)
Die Wohnungsbaugesellschaft (die potentielle Käuferin) und eine 100-prozentige Tochter der Kommune. Aufsichtsratvorsitzende der GmbH ist — Mandy Schumacher.
Die Kommune
Auch wenn sich manche Städte und Gemeinden bei dem Thema wegducken: Natürlich muss sich eine Kommune um ihr Erscheinungsbild kümmern — und dazu gehört eben auch der Umgang mit Denkmalen. Die oberste Hüterin der Stadt Gardelegen ist — Mandy Schumacher.
Mandy Schumacher
Frau Schumacher ist seit 2015 Bürgermeisterin Gardelegens. Über sie existiert ein Wikipedia-Eintrag1, der keinerlei Hinweise auf den Fall des Bet- und Backhauses und Ihre Verflechtungen darin enthält.
Einen Interessenkonflikt hinsichtlich ihrer drei Rollen erkennt sie nicht, wie sie in einem Telefonat mit der IRHB im Januar 2022 betonte.
Sie nimmt einerseits Interessen der Verkäuferin des Hospitals, andererseits auch die der Käuferin wahr. Zudem ist sie als Bürgermeisterin dem Wohl aller BürgerInnen verpflichtet — laut Frau Schumacher ist das kein Problem. Ihr Vorgänger dagegen, Konrad Fuchs, Bürgermeister in Gardelegen von 2001 bis 2015, stellte im Jahr 2011 fest, dass in den von ihm gleichzeitig wahrgenommenen Rollen als Stadtoberhaupt und Stiftungsratsvorsitzendem ein Interessenkonflikt liegt.2
Untere Denkmalschutzbehörde
Diese Behörde hat die erste denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung im Jahr 2017 widerrechtlich erteilt. Dem zweiten Abrissantrag wurde im Jahr ebenfalls entsprochen.
In Gardelegen sagt man der Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landrat, dem die Untere Denkmalschutzbehörde untersteht, ein enges Verhältnis zu Mandy Schumacher nach.
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1 Wikipedia-Eintrag zu Mandy Schumacher, https://de.wikipedia.org/wiki/Mandy_Schumacher [zuletzt abgerufen am 13.7.2022]
2 Volksstimme: Kein Baulandverkauf in Lindenthal, Artikel von Cornelia Ahlfeld vom 29.10.2011; https://volksstimme.de/lokal/gardelegen/kein-baulandverkauf-in-lindenthal-1793996 [zuletzt abgerufen am 13.7.2022]