Lagebericht: Gardelegen, Bet- und Backhaus

Das Ende (November 2022)

Das Bau­werk ist verloren.


Versuch eines Überblicks

Die Geschich­te bestach vor allem durch ihre Kom­ple­xi­tät — viel­leicht wäre „Durch­ein­an­der“ aber die bes­se­re Bezeich­nung. Es geht um Geld, viel zu wenig Öffent­lich­keits­ar­beit (kei­ne bei den Abriss­be­für­wor­te­rIn­nen, unzu­rei­chen­de bei den Abriss­ver­hin­de­rern), und ver­mut­lich auch um gaa­anz viel Ego auf Sei­ten der wich­tigs­ten Prot­ago­nis­tin: Man­dy Schu­ma­cher. Dazu gleich mehr — wir struk­tu­rie­ren den Fall erst einmal:

Denkmalschutz?

Selbst arg­lo­se Lese­rIn­nen wer­den sich fra­gen: Was ist eigent­lich die Posi­ti­on des Denk­mal­schut­zes, wenn Abris­se geför­dert anstatt ver­hin­dert? Die denk­mal­recht­li­che Abriss­ge­neh­mi­gung vom 7. März 2017 war rechts­wid­rig. Hät­te die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de hier nicht alles ver­su­chen müs­sen, um sie nicht zu erteilen?

Abriss die Erste: gescheitert

Die ganz kur­ze Ver­si­on: Die ers­te Abriss­ge­neh­mi­gung aus dem Jahr 2017, die von der Unte­ren Denk­mal­be­hör­de für das Bet- und Back­haus erteilt wur­de, war rechtswidrig.

Abriss die Zweite: durchgezogen

Nach der skan­da­lö­sen, rechts­wid­ri­gen Abriss­ge­neh­mi­gung, die die Denk­mal­be­hör­de beim ers­ten Ver­such erteilt hat­te, liess man in Gar­de­le­gen nicht locker: Es wur­de ein zwei­ter Antrag auf Abriss gestellt. Feder­füh­rend und gut ver­netzt war wie­der Man­dy Schu­ma­cher, die in ihrer Drei­fach­funk­ti­on (sie­he unten) ihre guten Bezie­hun­gen zu den Ent­schei­dern einsetzte.

Im Novem­ber 2022 roll­te dann der Abriss­bag­ger an.

Der Hintergrund

Die Gebäude

Das bedroh­te Bau­werk ist Teil eines Gebäu­de­kom­ple­xes. Die­ser besteht aus dem Gros­sen Hos­pi­tal, den Klei­nen Hos­pi­tal und dem Bet- und Back­haus. Das Bet- und Back­haus steht im Hof des Hos­pi­tals und ist ein Neben­ge­bäu­de — und um die­ses Neben­ge­bäu­de geht es hier.

Der Vertrag

Ein im Jahr 2015 ver­ein­bar­ter Kauf­ver­trag zwi­schen der Eigen­tü­me­rin des Denk­mals (Ver­ei­nig­te Hos­pi­tal­stif­tung zu Gar­de­le­gen) und der Käu­fe­rin (Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft mbH Gar­de­le­gen) ist der Aus­lö­ser die­ser unsäg­li­chen Geschich­te. Bemer­kens­wert dabei: Der Kauf­ver­trag war an die Bedin­gung geknüpft, dass das Bet- und Back­haus abge­ris­sen wer­den sollte.

In ande­ren Wor­ten: Solan­ge das geschütz­te Gebäu­de steht, wird der Eigen­tums­über­gang auf die Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft nicht wirk­sam. Genau das ist der Sta­tus seit 2015, als der Ver­trag abge­schlos­sen wurde.

Die Beteiligten — oder: Mandy S. zieht die Fäden

Vereinigte Hospitalstiftung zu Gardelegen (Verkäuferin)

Die Stif­tung (Eigen­tü­me­rin des Hos­pi­tal­kom­ple­xes und ver­kaufs­wil­lig) wird von einem Stif­tungs­rat ver­tre­ten. Vor­sit­zen­de des Stif­tungs­rats ist — Man­dy Schu­ma­cher.

Wohnungsbaugesellschaft mbH Gardelegen (Käuferin)

Die Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft (die poten­ti­el­le Käu­fe­rin) und eine 100-pro­zen­ti­ge Toch­ter der Kom­mu­ne. Auf­sichts­rat­vor­sit­zen­de der GmbH ist — Man­dy Schu­ma­cher.

Die Kommune

Auch wenn sich man­che Städ­te und Gemein­den bei dem The­ma weg­du­cken: Natür­lich muss sich eine Kom­mu­ne um ihr Erschei­nungs­bild küm­mern — und dazu gehört eben auch der Umgang mit Denk­ma­len. Die obers­te Hüte­rin der Stadt Gar­de­le­gen ist  — Man­dy Schu­ma­cher.

Mandy Schumacher

Frau Schu­ma­cher ist seit 2015 Bür­ger­meis­te­rin Gar­de­le­gens. Über sie exis­tiert ein Wiki­pe­dia-Ein­trag1, der kei­ner­lei Hin­wei­se auf den Fall des Bet- und Back­hau­ses und Ihre Ver­flech­tun­gen dar­in enthält.

Einen Inter­es­sen­kon­flikt hin­sicht­lich ihrer drei Rol­len erkennt sie nicht, wie sie in einem Tele­fo­nat mit der IRHB im Janu­ar 2022 betonte.

Sie nimmt einer­seits Inter­es­sen der Ver­käu­fe­rin des Hos­pi­tals, ande­rer­seits auch die der Käu­fe­rin wahr. Zudem ist sie als Bür­ger­meis­te­rin dem Wohl aller Bür­ger­In­nen ver­pflich­tet — laut Frau Schu­ma­cher ist das kein Pro­blem. Ihr Vor­gän­ger dage­gen, Kon­rad Fuchs, Bür­ger­meis­ter in Gar­de­le­gen von 2001 bis 2015, stell­te im Jahr 2011 fest, dass in den von ihm gleich­zei­tig wahr­ge­nom­me­nen Rol­len als Stadt­ober­haupt und Stif­tungs­rats­vor­sit­zen­dem ein Inter­es­sen­kon­flikt liegt.2

Untere Denkmalschutzbehörde

Die­se Behör­de hat die ers­te denk­mal­schutz­recht­li­che Abriss­ge­neh­mi­gung im Jahr 2017 wider­recht­lich erteilt. Dem zwei­ten Abriss­an­trag wur­de im Jahr eben­falls entsprochen.

In Gar­de­le­gen sagt man der Lei­te­rin der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de und dem Land­rat, dem die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de unter­steht, ein enges Ver­hält­nis zu Man­dy Schu­ma­cher nach.

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1 Wiki­pe­dia-Ein­trag zu Man­dy Schu­ma­cher, https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​M​a​n​d​y​_​S​c​h​u​m​a​c​her [zuletzt abge­ru­fen am 13.7.2022]

2 Volks­stim­me: Kein Bau­land­ver­kauf in Lin­den­thal, Arti­kel von Cor­ne­lia Ahl­feld vom 29.10.2011; https://​volks​stim​me​.de/​l​o​k​a​l​/​g​a​r​d​e​l​e​g​e​n​/​k​e​i​n​-​b​a​u​l​a​n​d​v​e​r​k​a​u​f​-​i​n​-​l​i​n​d​e​n​t​h​a​l​-​1​7​9​3​996 [zuletzt abge­ru­fen am 13.7.2022]