Bauakte: Einsichten
begonnen: 13. Juli 2023
aktueller Stand: 25. Juli 2023
begonnen: 13. Juli 2023
aktueller Stand: 25. Juli 2023
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 „Haus des Gastes“
Entwurf zur öffentlichen Auslegung, Stand 06.04.2023
Es gab das Gutachten also nie, das angeblich die Grundlage für den Abrissplan gewesen sein soll (siehe Artikel: Fake News in Nebel). Trotzdem tauchte am 6. April 2023 im Entwurf zur Begründung des Bebauungsplans wieder die Formulierung „Studien und Gutachten“ auf. Was hat es mit diesen auf sich? Wieso kennt sie niemand? Wir versuchen, diesen Sachverhalt aufzuklären.
Die Gemeinde Nebel hält es offensichtlich nicht für notwendig, den Fragen nach den „Studien und Gutachten“ auch nur einen Hauch von Transparenz entgegen zu setzen. Nichts wird dazu bekannt gemacht — ausser der Aussage des Bürgermeisters, dass er kein Gutachten brauche.
Wir müssen wohl oder übel gezielter nachfragen, wenn wir dazu etwas erfahren wollen, das Hand und Fuß hat. Genau das haben wir am 13. Juli 2023 getan, indem wir eine Kopie der Bauakte angefordert haben. Die Grundlage ist das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Wir haben unseren Antrag gerichtet an:
Amt Föhr-Amrum
Tim Koblun
Bau- und Planungsamt, Bauleitplanung
Seit 11 Tagen keine Nachricht aus dem Amt. Ja, es ist Ferienzeit — aber eine Eingangsbestätigung wäre eine Sache von einer Minute gewesen. Wir fragen nach und bitten um eine Sachstandsnachricht.
Die Antwort erfolgte drei Stunden später:
„Aufgrund eines Bürgerbegehrens und der damit verbundenen Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland habe ich Ihren Antrag an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bei weiteren Rückfragen können Sie sich gerne an meinen Kollegen Herrn Jakobsen (Tel.: 04681 — 5004 864, E‑Mail: l.jakobsen@amtfa.de) wenden.“
Wir fanden diese weitgehend substanzlose Antwort wenig bürgerfreundlich. Das geplante Bürgerbegehren war sicher allen bekannt, aber es war ja bisher lediglich angekündigt und nicht bei der Gemeinde Nebel eingegangen. Und das sollte nun unseren Antrag — ja, was? Verhindern? Einen verstaubten Aktenstapel in einer Besenkammer ergänzen? Anstatt für Klarheit zu sorgen, wurde unsere Fragenliste immer länger:
Nachdem wir die seltsame Antwort von der Insel verdaut und unsere Gedanken geordnet hatten, mussten wir also schon wieder nachfragen. Diese Bitte ging um 9:50 Uhr in den kühlen Norden — an Herrn Koblun vom Bauamt, denn wir empfanden das weiterhin als die zuständige Stelle:
„Mir ist unklar, was das Bürgerbegehren mit der Behandlung meines Antrags zu tun hat. Was in Bezug auf meinen Antrag muss mit dem Kreis abgestimmt werden? Welches ist die zuständige Stelle? Können Sie das bitte aufklären?“
Um 14:32 Uhr flatterte diese Antwort in unseren elektronischen Briefkasten:
„Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Soweit ein Anspruch nach IZG-SH besteht, erhalten Sie sobald wie möglich die gewünschten Informationen. Auf die Fristen nach § 5 des IZG-SH weise ich hin.“
Machte es uns diese Zeilen nun leichter? Unsere Frage zur Zuständigkeit war nicht geklärt. Wer prüfte denn? Waren der Kreis und der geheimnisvolle Herr Jakobsen nun raus aus der Sache?
Andererseits waren es auch gute Nachrichten, denn dass ein Anspruch nach dem Informationszugangsgesetz-SH besteht, daran kann es keine Zweifel geben. Schließlich ist es genau für solche Fälle da — und die Broschüre des Landes Schleswig-Holstein erklärt die Details eindeutig — und übrigens wunderbar bürgerfreundlich.
Von Herrn Koblun nicht geklärt wurde die Frage, was unser Antrag mit dem Bürgerbegehren zu tun haben soll. Hatten wir die diesbezügliche Frage zu kompliziert gestellt? Eher nicht, oder? Vielleicht war der Hinweis auf das Bürgerbegehren ja aber auch bloß eine — Nebelkerze?
Wir werden weiter berichten.
zur ProjektübersichtIn Nebel wird ein Bürgerbegehren durchgeführt werden. Hieran können nur Nebeler BürgerInnen teilnehmen.
Georg Quedens ist eine bekannte Persönlichkeit auf Amrum. In den Amrum News wurde ein Artikel von ihm aus dem Jahr 2020 veröffentlicht, der sich mit der Geschichte des Hauses befasst. Eine Position zum geplanten Abriss bezieht Georg Quedens damals bedauerlicherweise nicht. Allerdings hat er das 2023 in aller Deutlichkeit nachgeholt.
Kommentare 0