Bauakte: Einsichten

begon­nen: 13. Juli 2023
aktu­el­ler Stand: 25. Juli 2023

Haus des Gastes, Nebel:  Studien und Gutachten werden erwähnt — aber nie veröffentlicht

Wel­che „Stu­di­en und Gutachten“?

Der Hintergrund

Es gab das Gut­ach­ten also nie, das angeb­lich die Grund­la­ge für den Abriss­plan gewe­sen sein soll (sie­he Arti­kel: Fake News in Nebel). Trotz­dem tauch­te am 6. April 2023  im Ent­wurf zur Begrün­dung des Bebau­ungs­plans wie­der die For­mu­lie­rung „Stu­di­en und Gut­ach­ten“ auf. Was hat es mit die­sen auf sich? Wie­so  kennt sie nie­mand? Wir ver­su­chen, die­sen Sach­ver­halt aufzuklären.

Die Gemein­de Nebel hält es offen­sicht­lich nicht für not­wen­dig, den Fra­gen nach den „Stu­di­en und Gut­ach­ten“ auch nur einen Hauch von Trans­pa­renz ent­ge­gen zu set­zen. Nichts wird dazu bekannt gemacht — aus­ser der Aus­sa­ge des Bür­ger­meis­ters, dass er kein Gut­ach­ten brauche.

13. Juli 2023: Der Antrag

13. Juli 2023: Antrag ans BauamtWir müs­sen wohl oder übel geziel­ter nach­fra­gen, wenn wir dazu etwas erfah­ren wol­len, das Hand und Fuß hat. Genau das haben wir am 13. Juli 2023 getan, indem wir eine Kopie der Bau­ak­te ange­for­dert haben. Die Grund­la­ge ist das Infor­ma­ti­ons­zu­gangs­ge­setz Schles­wig-Hol­stein (IZG-SH). Wir haben unse­ren Antrag gerich­tet an:

Amt Föhr-Amrum
Tim Koblun
Bau- und Pla­nungs­amt, Bauleitplanung

24. Juli 2023: Schweigen im Amt

24. Juli 2023: Antwort des BauamtsSeit 11 Tagen kei­ne Nach­richt aus dem Amt. Ja, es ist Feri­en­zeit — aber eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung wäre eine Sache von einer Minu­te gewe­sen. Wir fra­gen nach und bit­ten um eine Sachstandsnachricht.

Die Ant­wort erfolg­te drei Stun­den später: 

„Auf­grund eines Bür­ger­be­geh­rens und der damit ver­bun­de­nen Abstim­mung mit dem Kreis Nord­fries­land habe ich Ihren Antrag an die zustän­di­ge Stel­le wei­ter­ge­lei­tet. Bei wei­te­ren Rück­fra­gen kön­nen Sie sich ger­ne an mei­nen Kol­le­gen Herrn Jakobsen (Tel.: 04681 — 5004 864, E‑Mail: l.​jakobsen@​amtfa.​de) wenden.“

Wir fan­den die­se weit­ge­hend sub­stanz­lo­se Ant­wort wenig bür­ger­freund­lich. Das geplan­te Bür­ger­be­geh­ren war sicher allen bekannt, aber es war ja bis­her ledig­lich ange­kün­digt und nicht bei der Gemein­de Nebel ein­ge­gan­gen. Und das soll­te nun unse­ren Antrag — ja, was? Ver­hin­dern? Einen ver­staub­ten Akten­sta­pel in einer Besen­kam­mer ergän­zen? Anstatt für Klar­heit zu sor­gen, wur­de unse­re Fra­gen­lis­te immer länger:

  • Was hat­te das Bau­amt mit dem Bür­ger­be­geh­ren zu tun?
  • Wie­so soll­te das Bau­amt nicht die zustän­di­ge Stel­le für unse­ren Antrag auf Akten­ein­sicht sein?
  • Wel­che Stel­le ist zustän­dig, wenn nicht das Bauamt?

25. Juli 2023: Nebelkerze?

Nach­dem wir die selt­sa­me Ant­wort von der Insel ver­daut und unse­re Gedan­ken geord­net hat­ten, muss­ten wir also schon wie­der nach­fra­gen. Die­se Bit­te ging um 9:50 Uhr in den küh­len Nor­den — an Herrn Koblun vom Bau­amt, denn wir emp­fan­den das wei­ter­hin als die zustän­di­ge Stelle:

„Mir ist unklar, was das Bür­ger­be­geh­ren mit der Behand­lung mei­nes Antrags zu tun hat. Was in Bezug auf mei­nen Antrag muss mit dem Kreis abge­stimmt wer­den? Wel­ches ist die zustän­di­ge Stel­le? Kön­nen Sie das bit­te aufklären?“

Um 14:32 Uhr flat­ter­te die­se Ant­wort in unse­ren elek­tro­ni­schen Briefkasten:

„Ihr Antrag wird der­zeit geprüft. Soweit ein Anspruch nach IZG-SH besteht, erhal­ten Sie sobald wie mög­lich die gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen. Auf die Fris­ten nach § 5 des IZG-SH wei­se ich hin.“

25. Juli 2023: Antwort des BauamtsMach­te es uns die­se Zei­len nun leich­ter? Unse­re Fra­ge zur Zustän­dig­keit war nicht geklärt. Wer prüf­te denn? Waren der Kreis und der geheim­nis­vol­le Herr Jakobsen nun raus aus der Sache?

Ande­rer­seits waren es auch gute Nach­rich­ten, denn dass ein Anspruch nach dem Infor­ma­ti­ons­zu­gangs­ge­setz-SH besteht, dar­an kann es kei­ne Zwei­fel geben. Schließ­lich ist es genau für sol­che Fäl­le da — und die Bro­schü­re des Lan­des Schles­wig-Hol­stein erklärt die Details ein­deu­tig — und übri­gens wun­der­bar bürgerfreundlich.

Von Herrn Koblun nicht geklärt wur­de die Fra­ge, was unser Antrag mit dem Bür­ger­be­geh­ren zu tun haben soll. Hat­ten wir die  dies­be­züg­li­che Fra­ge zu kom­pli­ziert gestellt? Eher nicht, oder? Viel­leicht war der Hin­weis auf das Bür­ger­be­geh­ren ja aber auch bloß eine — Nebelkerze?

Wir wer­den wei­ter berichten.

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weitere Details

Petition

Ob Sie nun in Nebel woh­nen, Gast auf der Insel sind oder ein­fach nur etwas gegen den Abriss his­to­ri­scher Bau­wer­ke haben: Sie kön­nen unse­re Peti­ti­on unterzeichnen!

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Bürgerbegehren

In Nebel wird ein Bür­ger­be­geh­ren durch­ge­führt wer­den. Hier­an kön­nen nur Nebe­ler Bür­ger­In­nen teilnehmen.

Infor­ma­tio­nen zum Bürgerbegehren

 

Zur Geschichte des Hauses

Georg Que­dens ist eine bekann­te Per­sön­lich­keit auf Amrum. In den Amrum News wur­de ein Arti­kel von ihm aus dem Jahr 2020 ver­öf­fent­licht, der sich mit der Geschich­te des Hau­ses befasst. Eine Posi­ti­on zum geplan­ten Abriss bezieht Georg Que­dens damals bedau­er­li­cher­wei­se nicht. Aller­dings hat er das 2023 in aller Deut­lich­keit nach­ge­holt.

zum Arti­kel bei Amrum News

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