Akte Gerbhaus: Kapitel 04
ein Dokumentations-Projekt der IRHB

 

Akte Gerbhaus: 11.9.2017

Zeit­raum: 19.12.2016 bis 11.9.2017

Briefe aus Ost und West

Im drit­ten Kapi­tel die­ser Doku­men­ta­ti­on konn­ten wir ler­nen, dass man es bei der Unte­ren Denk­mal­be­hör­de nach wie vor nicht sehr eilig hat­te mit der Ret­tung des his­to­ri­schen Gerb­hau­ses. Der unnö­tig auf den 10. Febru­ar 2017 nach hin­ten gescho­be­ne Wie­der­vor­la­ge­ter­min der Akte hät­te einen ruhi­gen Beginn des neu­en Jah­res für die Denk­mal­pfle­ge bedeu­tet. Es soll­te aller­dings ganz anders kom­men, wie Sie nun im vier­ten Kapi­tel erfah­ren wer­den. Aber wir alle wis­sen: Nie darf man die Beharr­lich­keit einer Behör­de unter­schät­zen! Wir wer­den also am Ende die­ses Kapi­tels wei­te­re 290 Tage wie im Flu­ge erle­digt haben. Wenn Sie, lie­be Lese­rin­nen und Leser, ver­mu­ten, dass die Akte Gerb­haus in die­sen 10 Mona­ten kaum an Umfang gewon­nen haben und das Gerb­haus nicht geret­tet sein wird, lie­gen Sie nicht falsch.

Und es reg­net, reg­net, regnet …

Post aus dem fernen Ausland

Wenn man zu Jah­res­be­ginn in sei­ne Amts­stu­be zurück­kehrt — das vor­züg­li­che Weih­nachts­es­sen und die Geträn­ke zum Jah­res­wech­sel span­nen am Bauch und im Kopf — dann möch­te man nichts weni­ger auf sei­nem Schreib­tisch sehen als schwie­ri­ge Akten. Bei der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de wur­de die­ser Traum aber nicht erfüllt: Einer der Eigen­tü­mer des Gerb­hau­ses hat­te geschrieben.

Nun hat­ten die bei­den Par­tei­en, denen das Häus­chen in Bacha­rach damals gehör­te, sich noch nie um die Post geküm­mert, die da ab und zu aus Ingel­heim im Brief­kas­ten lag. Wer konn­te also mit so etwas rech­nen? Nicht mal auf gleich­gül­ti­ge Denk­mal­ei­gen­tü­mer ist mehr Verlass!

Freund­lich war das Schrei­ben: Man wünsch­te „einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles BESTENS“. Die unge­wöhn­li­che For­mu­lie­rung wur­de schnell ver­ständ­lich, denn die Deutsch­kennt­nis­se des wohl aus­län­di­schen Eigen­tü­mers waren nach eige­ner Aus­sa­ge nicht so gut. Des­halb nann­te er einen Bevoll­mäch­tig­ten in einer gros­sen deut­schen Stadt öst­lich von Bacha­rach, der „scan­nen, über­set­zen und an mich sen­den könnte“.

Der Eigen­tü­mer wohn­te nach sei­nem Bekun­den nicht in Deutsch­land. Damit wir ein gro­bes Bild bekom­men, neh­men wir mal an, dass er sich irgend­wo weit, weit öst­lich von Bacha­rach aufhielt.

Tja, was nun? Wür­de Taten­drang in der Behör­de ausbrechen?

Präzise wie ein Uhrwerk!

Der ruhi­ge Jah­res­start der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de war also irgend­wie ver­mas­selt. Von wegen „alles BESTENS“! Ande­rer­seits — wenn man so dar­über nach­denkt — gab das uner­war­te­te Schrei­ben auch kei­nen Anlass für hek­ti­sche Akti­vi­tä­ten. Da war ja schliess­lich noch die Frist vom 10. Febru­ar 2017. Also war­um nicht erst mal abwar­ten? Und das tat die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de dann auch. Gründ­lich! Und beharrlich …

Irgend­et­was muss aber den prä­zi­se wie ein rus­si­sches Uhr­werk funk­tio­nie­ren­den Appa­rat des Amts aus dem Tritt gebracht haben: Der 10. Febru­ar 2017 — also der Wie­der­vor­la­ge­ter­min — ver­strich ohne wei­te­re aus der Akte ersicht­li­che Akti­vi­tä­ten. Nach dem net­ten Schrei­ben des einen Eigen­tü­mers sah es die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de als nicht not­wen­dig an, im Febru­ar tätig zu wer­den. Auch nicht im März, April, Mai — ich erspa­re uns die Nen­nung der wei­te­ren Mona­te, in denen es wei­ter­hin durch das Dach des Gerb­hau­ses reg­nen soll­te und die ver­ant­wort­li­che Behör­de ledig­lich durch Taten­lo­sig­keit auffiel.

Dabei hät­te es allen Anlass gege­ben, etwas zu tun: Der Bescheid vom 19. Dezem­ber 2016 (sie­he oben) war ja auch an den zwei­ten Eigen­tü­mer gegan­gen. Ob die Zustel­lung des Bescheids an ihn geklappt hat­te? Ob er viel­leicht sogar das Dach gesi­chert hatte?

Die Akte gibt nichts dazu her: Kei­ne Zustel­lungs­ur­kun­den, kei­ne Nach­fra­gen des Denk­mal­pfle­gers, kei­ne Ver­mer­ke oder Anordnungen.

Sent from my iPhone: Kaufinteresse!

231 Tage nach dem Brief des Eigen­tü­mers wur­de das nächs­te Blatt Papier für die Akte pro­du­ziert: Im August 2017 wur­de der Aus­druck einer eMail abge­hef­tet. Die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de erreich­te eine Anfra­ge, wohl wie­der aus dem Aus­land („Sent from my iPhone“).

Was wur­de aus dem Kauf­in­ter­es­sen­ten?
In der Akte tauch­te der Name des poten­ti­el­len Käu­fers nie wie­der auf. Auf eine Anfra­ge per eMail durch uns kam kei­ne Antwort.

Ein Kauf­in­ter­es­sent (!) mit ver­mut­lich eng­lisch­spra­chi­gem Hin­ter­grund frag­te in deut­scher Spra­che an, wie es mit den Schä­den des Gerb­hau­ses aus­sä­he und wel­chen Zeit­rah­men es zur Repa­ra­tur gäbe, wenn er es kauf­te. Tja, was nun?

Es ist belus­ti­gend und bedrü­ckend zugleich, die Ant­wort der Denk­mal­pfle­ge zu lesen, immer­hin am sel­ben Tag verfasst:

„Der­zeit besteht ein drin­gen­des Erfor­der­nis, das Dach des Gebäu­des gegen Regen zu schüt­zen. Dies­be­züg­li­che Maß­nah­men wären nicht aufzuschieben.“

Wir erin­nern uns: Am 5. Febru­ar 2015 war die Akte Gerb­haus ange­legt wor­den, weil das Schrei­ben der Bau­auf­sicht bei der Unte­ren Denk­mal­be­hör­de ein­ge­gan­gen war. Bereits damals war die Dring­lich­keit unüber­seh­bar — und das war nun schon 928 Tage frü­her. Wir wis­sen: Nichts war seit­dem gesche­hen, was dem Gerb­haus auch nur einen Regen­trop­fen im Inne­ren erspart hätte.

Was mag die zustän­di­ge Per­son im Amt gedacht haben, als sie die­se Ant­wort im August 2017 ver­fass­te? Ob sie sich dar­über im Kla­ren war, dass sie seit der letz­ten Akten­vor­la­ge Anfang Janu­ar 2017 — also seit 231 Tagen — kei­ner­lei Akti­vi­tä­ten zur Ret­tung die­ses Kul­tur­denk­mals vor­ge­nom­men hat­te? Ob sie bemerkt hat, dass die Akte seit­dem einen selt­sam lee­ren, unbe­ar­bei­te­ten Ein­druck machte?

Aufgeschreckt!

Mist! Wenn die Welt doch nur nicht so gemein wäre! War­um konn­te die Lan­des­denk­mal­pfle­ge in Mainz sich nicht ein­fach um ihren eige­nen Kram küm­mern? War­um muss­te man von dort — sogar etwas süf­fi­sant — am 6. Sep­tem­ber 2017 nachfragen:

Ich weiß, dass Sie den Eigen­tü­mer ange­schrie­ben haben. Haben Sie schon eine Rück­mel­dung bekommen?

Ja, die Lan­des­denk­mal­pfle­ge in Mainz wuss­te natür­lich, dass „der Eigen­tü­mer“ ange­schrie­ben wur­de. Schliess­lich wur­de der Bescheid vom 19. Dezem­ber 2016 zur Kennt­nis­nah­me auch an die Lan­des­denk­mal­pfle­ge geschickt. In der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de in Ingel­heim dürf­te man sich bewusst gewe­sen sein, dass die gera­de per eMail her­ein­ge­regn… ah, her­ein­ge­kom­me­ne Anfra­ge aus Mainz in Kennt­nis der Untä­tig­keit der Behör­de in Ingel­heim ver­fasst wurde.

Was nun? Wie kann man die 260 Tage — prall gefüllt mit, äh, Inak­ti­vi­tät für das Gerb­haus — am bes­ten erklä­ren? Da kam die letz­te eMail mit der „Kauf­an­fra­ge“ doch gera­de rich­tig. Die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de bau­te auf den Fak­tor Hoff­nung und teil­te der Lan­des­denk­mal­pfle­ge per eMail am 11. Sep­tem­ber 2017 mit:

Das Pro­blem ist, dass der Haupt­ei­gen­tü­mer sich [im Aus­land] auf­hält. Wir haben gegen ihn eine Instand­set­zungs­ver­fü­gung erlas­sen. Eine neue Ent­wick­lung ist, dass das Gebäu­de offen­sicht­lich zum Ver­kauf steht.

In Mainz war man’s mög­li­cher­wei­se zufrie­den — jeden­falls zeigt die Akte Gerb­haus kei­ner­lei wei­te­re Reak­tio­nen. Dabei wären doch ein paar Fra­gen zu stel­len gewesen:

  • Könn­te nicht auch ein im Aus­land leben­der Eigen­tü­mer einen Repa­ra­tur­auf­trag für das Dach erteilen?
  • Was macht eigent­lich der zwei­te Eigen­tü­mer, gegen den ja eben­falls eine Instand­set­zung­ver­fü­gung erlas­sen wurde?
  • War­um sind seit den bei­den Instand­set­zung­ver­fü­gun­gen eigent­lich neun Mona­te ver­gan­gen, ohne dass das Dach geschlos­sen wurde?
  • Wie­so wur­de die ange­droh­te Ersatz­vor­nah­me durch die Unte­re Denk­mal­be­hör­de nicht umgesetzt?
  • Was genau ver­an­lass­te die Unte­re Denk­mal­be­hör­de anzu­neh­men, dass es ernst­haf­te Ver­kaufs­ab­sich­ten der Eigen­tü­mer gibt?

All das sind Fra­gen, die uns ein­fal­len. Sie drän­gen sich sogar auf. War­um nicht in Mainz — wo man doch gera­de ange­fan­gen hat­te nachzufragen?

Was macht eigentlich die Stadt Bacharach?

In der roman­ti­schen Stadt Bacha­rach ging man der­weil jeden Tag am weni­ger roman­ti­schen Gerb­haus vor­bei und konn­te des­sen fort­schrei­ten­den Ver­fall betrach­ten. Beim Denk­mal­schutz hat­te man sich nicht in irgend­ei­ner Form gemel­det, die akten­kun­dig wurde.

Jah­re spä­ter hat­te man immer­hin eine Über­ein­stim­mung mit der Ingel­hei­mer Behör­de gefun­den. Bei­de benutz­ten uns gegen­über die sel­be For­mu­lie­rung: „Wir haben alles Mög­li­che getan.“

zum nächs­ten Kapitel 

 

aus der Denkmalakte

Schrei­ben eines Eigen­tü­mers vom 20.12.2016

Akte Gerbhaus: Schreiben eines Eigentümers vom 30.12.2016


Anfra­ge eines „Kauf­in­ter­es­sen­ten“ vom 21.8.2017

Akte Gerbhaus: Anfrage eines „Kaufinteressenten“ vom 21.8.2017


Sach­stands­an­fra­ge der Lan­des­denk­mal­pfle­ge vom 6.9.2017, Ant­wort vom 11.9.2017

Akte Gerbhaus: Anfrage Landesdenkmalpflege vom 6.9.2017

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