Akte Gerbhaus: drittes Kapitel
ein Dokumentations-Projekt der IRHB

 

Akte Gerbhaus: 19.12.2016

Zeit­raum: 16.9.2016 bis 19.12.2016

Der Denkmalschutz „macht ernst“

Natür­lich konn­te die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de die eMail der „Obe­ren“ Denk­mal­schutz­be­hör­de vom 16. Sep­tem­ber 2016 (sie­he Kapi­tel 2) nicht igno­rie­ren. Man muss­te etwas tun. Trotz­dem waren die fol­gen­den drei Mona­te laut Akte nicht von betrieb­sa­mer Hek­tik geprägt. Aber immer­hin: Am 19. Dezem­ber 2016 erging end­lich der lan­ge über­fäl­li­ge Bescheid, dass die Eigen­tü­mer das Dach schlies­sen müs­sen. Zugleich wur­de die soge­nann­te „Ersatz­vor­nah­me“ ange­droht: Soll­ten die Eigen­tü­mer bin­nen zwei Wochen nichts machen, wür­den die Arbei­ten von der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de beauftragt.

Zeit ist ein Faktor!

Wie lan­ge kann es in ein Gebäu­de hin­ein­reg­nen, ohne dass die Schä­den irrepa­ra­bel wer­den? Müss­te nicht jeder/jedem Denk­mal­schüt­ze­rIn das Herz blu­ten, wenn das Was­ser bereits seit Jah­ren durch das Gerb­haus läuft? Wie lan­ge woll­ten die­je­ni­gen, die den sorg­sa­men Umgang mit Denk­ma­len sicher­stel­len sol­len und dafür bezahlt wer­den, noch dabei zusehen?

Die Unte­re Denk­mal­be­hör­de ent­schloss sich zu einer Anhö­rung der Eigen­tü­mer. End­lich, so könn­te man sagen. Man kann und soll­te aber bes­ser fra­gen: War­um erst jetzt? Wäre der Hin­weis aus der Lan­des­denk­mal­pfle­ge vom Frei­tag, dem 16. Sep­tem­ber 2016 nicht Anlass genug gewe­sen, am Mon­tag, dem 19. Sep­tem­ber 2016 das Schrei­ben zur Anhö­rung der Eigen­tü­mer zu Papier zu brin­gen und abzu­schi­cken? War­um wur­de damit bis zum 14. Novem­ber 2016, also 56 wei­te­re Tage gewartet?

Nun, wir müs­sen offen­bar dank­bar sein, dass über­haupt etwas pas­sier­te nach all der Zeit. Sind wir also gross­zü­gig und erken­nen den Fort­schritt an — denn es ist ja tat­säch­lich einer: Nach fast zwei Jah­ren wur­de den Eigen­tü­mern nun durch die­sen, auf die Anhö­rung fol­gen­den, Bescheid vom 19. Dezem­ber 2016 deut­lich gemacht, dass es ernst wird: Das Dach soll­te nun end­lich repa­riert werden.

Dass die­se Mass­nah­men bereits im Früh­jahr 2015 hät­te erge­hen kön­nen, das wis­sen wir heu­te, weil wir die Akte ken­nen. Wie gut es gewe­sen wäre, wenn die Behör­de die­sen Bescheid bereits damals erlas­sen hät­te, soll­te sich bald zeigen.

Der Weg zum Bescheid

Nach dem Anhö­rungs­schrei­ben gab es dann den Bescheid vom 19. Dezem­ber 2016. Natür­lich kann so eine Anord­nung nicht „ein­fach so“ erlas­sen wer­den — schliess­lich haben auch Men­schen, die Denk­ma­le ver­nach­läs­si­gen, Anspruch auf ein rechts­staat­li­ches Ver­fah­ren. Das bedeu­te­te in die­sem Fall Folgendes:

  • Am 14. Novem­ber 2016 wur­den die Eigen­tü­mer ange­schrie­ben, um sich zum Sach­ver­halt inner­halb von 14 Tagen zu äus­sern. Eine Äus­se­rung der Eigen­tü­mer erfolg­te nicht.
  • Einen Monat spä­ter, am 13. Dezem­ber 2016, beraum­te der Denk­mal­pfle­ger einen „Orts­ter­min“ mit sich selbst in Bacha­rach an. Er stell­te fest, dass eine Reparatur/Instandsetzung nicht erfolgt war.
  • Dar­auf­hin erging — bin­nen vier Arbeits­ta­gen! — der Bescheid. Die plötz­li­che Eile über­rascht, wenn man sich das Ver­fah­ren bis hier­hin anschaut.

Still ruht der Denkmalschutz

Es war Weih­nachts­zeit 2016, die Fei­er­ta­ge stan­den vor der Tür. Wenn man den Wet­ter­auf­zeich­nun­gen glau­ben kann, dann schwank­ten die Tem­pe­ra­tu­ren in Bacha­rach um den Null­punkt. In die­ser unwirt­li­chen Zeit also soll­ten die Eigen­tü­mer jeman­den fin­den, der das Dach schliesst. Ob der Glau­be an das Christ­kind hilft, wenn man dar­über nach­denkt, ob das Gerb­haus mit dem Bescheid vom 19. Dezem­ber 2016 geret­tet war?

Spen­det der Gedan­ke Trost, dass die Wun­den des Gerb­hau­ses über die Weih­nachts­zeit mög­li­cher­wei­se unter einer dicken Schnee­schicht ver­schwun­den waren? Hat­te viel­leicht eine weis­se Pracht das Elend gar bis in den Febru­ar hin­ein gnä­dig zugedeckt?

Die Denk­mal­schutz­be­hör­de soll­te nach dem nun voll­brach­ten Kraft­akt in win­ter­li­che Ruhe ver­fal­len. Ob man hoff­te, dass alles gut wür­de in die­ser stil­len Jah­res­zeit? Jeden­falls plan­te man erst mal nichts für die nächs­ten Wochen.

Akte Gerbhaus: Wiedervorlage am 10.2.17Der Wie­der­vor­la­ge­ver­merk in der Denk­mal­ak­te lässt den Stel­len­wert der Ret­tung des Gerb­hau­ses wie­der ein­mal erken­nen. Nicht etwa zwei Wochen nach Zustel­lung soll­te die Akte wie­der auf dem Schreib­tisch der Denk­mal­pfle­ge lan­den — in der Hoff­nung, dass das spä­tes­tens Mit­te Janu­ar 2017 gewe­sen wäre — nein, erst am 10. Febru­ar 2017 woll­te der Denk­mal­pfle­ger die Akte wiedersehen …

„Wir haben alles Mög­li­che getan.“ Die­sen Satz soll­te man viel­leicht ans Gerb­haus malen.

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aus der Denkmalakte

Bescheid der Unte­ren Denk­mal­be­hör­de vom 19.12.2016

Akte Gerbhaus: Beschluss vom 19.12.2016 (Seite 1)

Akte Gerbhaus: Beschluss vom 19.12.2016 (Seite 2)

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