Akte Gerbhaus: zweites Kapitel
ein Dokumentations-Projekt der IRHB

 

Akte Gerbhaus: 16.9.2016

Zeit­raum: 5.2.2015 bis 16.9.2016

19 Monate Untätigkeit der Denkmalschutzbehörde

Wir wis­sen es alle: Papier ist gedul­dig. Akten sind es offen­bar auch.

Die Unte­re Denk­mal­schutz­be­hör­de hat­te also spä­tes­tens seit Febru­ar 2015 Kennt­nis des Gerb­haus-Dach­scha­dens und eine Akte dazu ange­legt (sie­he Kapi­tel 1). Die Sach­la­ge war auf­grund des Schrei­bens der Unte­ren Bau­auf­sichts­be­hör­de des Land­krei­ses ein­deu­tig: Es lag bereits damals eine schwe­re Gefähr­dung für die­ses Kul­tur­denk­mal, das im Zustän­dig­keits­be­reich der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de des Land­krei­ses Mainz-Bin­gen liegt, vor.

588 Tage später

Wer nun eine emsi­ge Tätig­keit des Denk­mal­schut­zes als selbst­ver­ständ­lich annimmt, die oder der irrt sich. Bis zum 16.9.2016 tut sich in der Denk­mal­ak­te — nichts. Nach 588 Tagen ist die Akte nicht eine Sei­te dicker gewor­den. Es gab kei­ne wei­te­ren Schrei­ben der Bau­auf­sicht. Die Denk­mal­be­hör­de hat aber offen­bar auch nicht nach­ge­fragt: Es gibt kei­nen Akten­ver­merk über irgend­wel­che geführ­ten Gesprä­che. Die Akti­vi­tä­ten der zustän­di­gen Denk­mal­be­hör­de sind so wie die Akte zu die­sem Zeit­punkt: sehr dünn.

Wir hät­ten nie gedacht, dass eine Denk­mal­schutz­be­hör­de in einem so kla­ren Fall einer Gefähr­dung völ­lig untä­tig sein könn­te. Neun­zehn Mona­te des Abwar­tens sind für ein Gebäu­des mit einem offe­nen Dach, in das Regen­was­ser hin­ein­läuft, sicher kei­ne gute Zeit.

Der Zufall schlendert durch Bacharach

Doch dann, irgend­wann im Sep­tem­ber 2016, schlen­dert jemand vom Lan­des­amt für Denk­mal­pfle­ge zufäl­lig durch Bacha­rach — und ent­deckt das „maro­de Dach“. Die Per­son fragt per eMail nach bei der zustän­di­gen Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de. Nach 589 Tagen wächst die Akte um ein Blatt.

Was wäre ohne die­sen zufäl­li­gen Spa­zier­gang pas­siert? Die Akte der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de ergibt, dass sich sonst nie­mand um das Schick­sal des Gerb­hau­ses geküm­mert hat. Es gab kei­ne Anfra­gen der Stadt Bacha­rach oder Bacha­ra­cher Bür­ger­In­nen bei der Behör­de. Nahm man das Gebäu­de in Bach­r­ach selbst nicht wahr? Hat die Behör­de im Land­kreis das Denk­mal vergessen?

Schaun mer mal?

Aber zurück zu der erwähn­ten eMail, die immer­hin von der Lan­des­be­hör­de kommt. Es ist für Aus­sen­ste­hen­de ver­wun­der­lich, wenn dort geschrie­ben wird:

„Wir kön­nen ja mal bei Gele­gen­heit dar­über spre­chen, ob und wie wir damit umge­hen wollen.“

  • … bei Gele­gen­heit? Was macht der Denk­mal­schutz in Rhein­land-Pfalz, wenn kei­ne Gele­gen­heit kommt? Ist dann alles gut?
  • … ob wir damit umge­hen wol­len? Ja, über­legt man im rhein­land-pfäl­zi­schen Denk­mal­schutz in sol­chen Fäl­len (das „maro­de Dach“ wird aus­drück­lich erwähnt!) tat­säch­lich, ob man über­haupt einschreitet?
  • … wie wir damit umge­hen wol­len? Es wäre zu ver­mu­ten, dass die gesetz­li­che Hand­ha­be, die das Denk­mal­schutz­ge­setz des Lan­des Rhein­land-Pfalz vor­gibt, kei­ne Fra­ge nach dem „wie“ offen lässt.

Neun­zehn Mona­te sind also mitt­ler­wei­le ver­gan­gen — taten­los. Wie mag es wei­ter­ge­hen in der Geschich­te, von der die Stadt Bacha­rach und die Unte­re Denk­mal­be­hör­de im Mai 2021 behaup­ten, man habe „alles Mög­li­che“ getan?

Schaun mer mal — um die Denk­wei­se des Denk­mal­schut­zes in die­sem Fall aufzugreifen.

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aus der Denkmalakte

eMail der GDKE vom 16.9.2016

Akte Gerbhaus: eMail vom 16.9.2015

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