Akte Gerbhaus: erstes Kapitel
ein Dokumentations-Projekt der IRHB

 

Akte Gerbhaus: 5.2.2015

Zeit­raum: 5.2.2015

Wie alles anfing

Es ist Ende Juni 2021, wir sind wegen die­ser Sache das zwei­te mal unter­wegs nach Bacha­rach. Es reg­net teils hef­tig. Wir schau­en uns an und haben den sel­ben Gedan­ken: Ob die schwe­ren Nie­der­schlä­ge der letz­ten Tage wei­ter­hin unge­hin­dert in das Gerb­haus gelan­gen? Vor Ort zeigt der ers­te Blick: Der Zustand des his­to­ri­schen Gerb­hau­ses hat sich nicht ver­än­dert. Eine von uns vor Wochen bei der Denk­mal­schutz­be­hör­de ange­mahn­te Not­si­che­rung (sie­he Kas­ten) hat immer noch nicht statt­ge­fun­den. War­um ist das so?

„Wir haben alles Mögliche getan!“

Die Behaup­tun­gen der Stadt und der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­den am Tele­fon — bei­de Aus­sa­gen sind gera­de mal vier bis sechs Wochen alt — waren gleich­lau­tend: Man habe alles Mög­li­che getan. Stimmt die­se Aus­sa­ge? Wir wer­den es im Lau­fe unse­rer aktu­el­len Recher­chen her­aus­fin­den — sind aber von Beginn an beken­nend skep­tisch, denn:

Wie kann ein so offen­sicht­li­cher Ver­fall eines Kul­tur­denk­mals unter den Augen der Denk­mal­schutz­be­hör­de pas­sie­ren? Wie­so drängt die Stadt Bacha­rach, die ger­ne für sich als „heim­li­che Haupt­stadt der Rhein­ro­man­tik“ wirbt, nicht vehe­ment und vor allem erfolg­reich auf Abhilfe?

Wann ging alles los?

Bei unse­rem ers­ten Besuch in Bacha­rach im April 2021 hat­te uns unter ande­rem inter­es­siert, wie lan­ge das Dach des Gebäu­des schon offen steht, es also hin­ein­reg­net. Die Aus­sa­gen waren vage, deu­te­ten aber auf eine lan­ge Zeit hin: „Nicht erst seit zwei Jah­ren“, „schon lan­ge“ oder gar „kann mich nicht mehr erin­nern“ waren Ant­wor­ten auf unse­re Fragen.

Anhand der uns nun­mehr zur Ver­fü­gung ste­hen­den Akte der Unte­ren Denk­mal­schutz­be­hör­de konn­ten wir fest­stel­len, dass das Dach bereits viel län­ger beschä­digt ist, als wir ahn­ten. Die Schä­den sind bereits seit dem 5. Febru­ar 2015 akten­kun­dig. Die Unte­re Bau­auf­sicht­be­hör­de beim Land­kreis Mainz-Bin­gen (Sitz: Ingel­heim am Rhein) schrieb die dama­li­gen Eigen­tü­mer wegen der schwe­ren Schä­den an. Sie wur­den auf die Gefähr­dung der öffent­li­chen Sicher­heit hin­ge­wie­sen, her­vor­ge­ru­fen durch her­ab­fal­len­de Dach­tei­le des Gerbhauses.

Aktenkundiger Dachschaden: bereits vor 2015

Somit kann fest­ge­hal­ten wer­den, dass eine Beschä­di­gung des Dachs — und somit ein Her­ein­reg­nen in das Denk­mal — bereits deut­lich vor Febru­ar 2015 statt­ge­fun­den haben muss.

Mitt­ler­wei­le — zur Zeit die­ser Doku­men­ta­ti­on ist es Juli 2021 — sind sechs­ein­halb Jah­re ver­gan­gen. Das Dach ist nach wie vor offen. Es reg­net stän­dig in das Gebäu­de hinwein.

Wie kann ein „alles Mög­li­che getan“ zu so einem Ergeb­nis führen?

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Initia­ti­ve der IRHB 

Hin­weis­schrei­ben der IRHB an die GDKE vom 4.5.2021

 

aus der Denkmalakte

Schrei­ben der Unte­ren Bau­auf­sichts­be­hör­de vom 5.2.2015

Akte Gerbhaus: Anschreiben vom 5.2.2015 (Seite 1)Akte Gerbhaus: Anschreiben vom 5.2.2015 (Seite 2)

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