Akte B‑Haus
Den Fall des Gardelegener Bet- und Backhauses verfolgt die IRHB schon geraume Zeit. In einer unheiligen Dreieinigkeit versucht eine Interessengruppe aus der Region, den Abriss des Gebäudes zu erreichen. Im Jahr 2021 hatte sich sogar der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts für den Erhalt eingesetzt — die AbrissplanerInnen hat das allerdings wenig beeindruckt. Mitte 2022 steht die Sache nicht gut für die UnterstützerInnen des Erhalts. Wir haben Zugriff auf die Denkmalakte und werden diesen Fall aufarbeiten.
Denkmalschutz?
Selbst arglose LeserInnen werden sich fragen: Was ist eigentlich die Position des Denkmalschutzes, wenn Abrisse gefördert anstatt verhindert? Die denkmalrechtliche Abrissgenehmigung vom 7. März 2017 war rechtswidrig. Hätte die Untere Denkmalschutzbehörde hier nicht alles versuchen müssen, um sie nicht zu erteilen?
Wir haben bisher keinen Fall erlebt, der dermassen komplex war. Ihn auch nur annähernd verstehen und einordnen zu können, ist nicht einfach. Eine einfache Webseite oder gar eine Online-Dokumentation haben die Aktiven für den Erhalt des Bet- und Backhauses nie erstellt.
Da sich das Verfahren nun bereits seit Jahren hinzieht und immer wieder neue Aspekte auftauchen, werden die Erklärungen auf einfache Nachfragen im Laufe der Jahre immer länger — und weniger verständlich. Aus diesem Grund versuchen wir eine Kurzversion aufzubereiten.
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Lesen Sie mehr über unsere Arbeit zum Gardelegener Bet- und Backhaus:
Versuch einer ÜbersichtErfahren Sie mehr über den Fall auf der Detailseite zum Gardelegerner Bet- und Backhaus. Wir versuchen, ein wenig Übersichtlichkeit in das Durcheinander zu bringen. |
Akte B‑HausUns liegt die Akte der Unteren Denkmalschutzbehörde vor. Wir arbeiten an einem Dokumentationsprojekt. Der Abrissantrag (2022)Nachdem im Jahr 2021 festgestellt wurde, dass die damals vorliegende Abrissgenehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde rechtswidrig war, schien alles erfolgreich verlaufen zu sein. Die treibende Protagonisten des Abrisses in Gardelegen, Mandy Schumacher, kündigte aber einen neuen Antrag an. Akte B‑Haus: Abrissantrag |