Gefahr im Verzug! Schutzmassnahmen: keine!

Am 15. Juni 2021 erstell­te der Gut­ach­ter Dipl.-Ing (FH) Lutz Zim­mer­mann im Auf­trag der Kreis­ver­wal­tung Mainz-Bin­gen ein Gut­ach­ten zur Stand­si­cher­heit des Dach­stuhls des Bacha­ra­cher Gerb­hau­ses. Das Ergeb­nis ist ein­deu­tig — und bestür­zend: Es besteht Gefahr im Ver­zug. Das bedeu­tet nichts ande­res, als dass der süd­li­che Dach­stuhl jeder­zeit abrut­schen und auf den Burg­weg fal­len kann. Die zustän­di­ge Bau­auf­sicht  hat seit­dem jedoch kei­ne Schutz­mass­nah­men für die Bevöl­ke­rung vorgenommen.

Es ist schier unglaub­lich, dass das Ergeb­nis des Gut­ach­tens nicht umge­hend dazu geführt hat, die Bevöl­ke­rung von der klar fest­ge­stell­ten Gefahr zu schüt­zen. Deut­li­cher hät­te es der Gut­ach­ter kaum aus­drü­cken können:

Hier ist Gefahr im Verzug. […]
Der Burg­weg soll­te ent­we­der gesperrt wer­den oder mit­tels eines Schutz­tun­nels in die­sem Bereich für den Fuß­gän­ger­ver­kehr gesi­chert werden.

Zitat aus dem Gut­ach­ten von Dipl.-Ing (FH) Lutz Zim­mer­mann, 15. Juni 2021

Ent­ge­gen die­ser Ein­schät­zung hat die Unte­re Bau­auf­sicht der Kreis­ver­wal­tung Mainz-Bin­gen den Bereich aller­dings nicht gesperrt. Anlie­ge­rIn­nen wur­den nicht über die fest­ge­stell­te Gefahr infor­miert. Bacha­ra­che­rIn­nen und Besu­che­rIn­nen kön­nen den Bereich unge­hin­dert bege­hen und sind stets der Gefahr aus­ge­setzt, von dem her­ab­stürz­dem Dach­stuhl getrof­fen zu werden.