Es sind erfreuliche Nachrichten: Der Verband Deutscher Kunsthistoriker e. V. hat das Bacharacher Gerbhaus Ende August 2021 in seine Liste gefährdeter Bauten aufgenommen. Damit gewinnt dieses — auch vom Denkmalschutz! — seit 2005 vernachlässigte Denkmal eine weitere mächtige Stimme für seinen Erhalt. Um das zu erreichen, war es für uns als IRHB wichtig, dass wir mit unserem Standpunkt andere überzeugen und als Partner gewinnen können. Das ist uns hier gelungen — aber warum sind solche aufwändigen Bemühungen überhaupt notwendig?
Das Gesamtbild ist komplex und vielschichtig. Betrachten wir einmal die wichtigsten Details:
- Ein vernachlässigtes Denkmal,
- versagende Behörden,
- Schweigen seitens der Landespolitik,
- kein politischer Wille auf Kreisebene,
- kein ernsthaftes Engagement der Stadt.
Tja, da steht diese einfache Frage ein wenig hilflos und verlassen im Raum:
Warum sind die Bemühungen der Zivilgesellschaft zum Erhalt dieses Denkmals überhaupt notwendig?
Schauen wir uns die Beteiligten an, so erkennen wir schnell Unterschiede: Auf Seiten der Verantwortlichen entdecken wir behördliche und politische Spieler mit „langem Atem“, während die UnterstützerInnen des Gerbhauses aus der Zivilgesellschaft kommen. Anders ausgedrückt: Während die einen ihren Lebensunterhalt damit verdienen, sich um Denkmale zu kümmern, setzen die anderen Freizeit und privates Geld ein, um auf die Missstände hinzuweisen.
Noch zugespitzter formuliert:
Die Zivilgesellschaft finanziert mit Steuern und Abgaben den Denkmalschutz, die Verwaltungsstrukturen und die Parlamente — muss aber mit immensem zeitlichen und finanziellen Aufwand darauf hinweisen, dass diese von ihr bezahlten Organisationen ihrer Arbeit nicht nachkommen.
Der Fall des Bacharacher Gerbhauses zeigt diese Absurdität deutlich auf.
Einfach weiter so?
Wir haben keinen Zweifel daran, dass mit diesem Bacharacher Denkmal nicht nur falsch, sondern mindestens fahrlässig umgegangen wurde und wird. Die von uns verfasste und veröffentlichte Dokumentation „Akte Gerbhaus“ belegt anhand der Denkmalakte die schweren Versäumnisse der Behörden. Der Sachverhalt ist eindeutig.
All das hilft aber nicht, wenn die Beteiligten einfach weitermachen wie bisher — und so sieht es zur Zeit immer noch aus. Ein „weiter so“ kann und darf aber nicht sein. Dieser Fall muss Folgen haben — sowohl kurzfristige für das Gerbhaus, als auch allgemein für das Vorgehen der Denkmalschutzbehörden.
Offenbar reichen aber weder die bisherigen Veröffentlichungen noch die klaren Fakten aus (siehe: Interview mit Hartmut Fischer vom Rheinischen Verein). Es gibt bisher nicht ein Zeichen, dass die Behörden nun endlich ihre Arbeit erledigen. Dabei wäre es doch ein Schritt in die richtige Richtung, wenn sich die Untere Denkmalschutzbehörde oder eine andere verantwortliche Stelle einfach mal bei uns meldete und den Stand mitteilte.
Das passiert jedoch seit Monaten nicht. Statt dessen müssen wir uns von der rheinland-pfälzischen Landeskonservatorin in einem Telefonat — natürlich haben wir dort angerufen, nicht umgekehrt — fragen lassen, ob die IRHB ein eingetragener Verein ist.
So kann man auch Denkmalschutz betreiben.