Verwirrender Artikel zum Bacharacher Gerbhaus

Am 22. Mai 2021 berich­te­te die All­ge­mei­ne Zei­tung über den Fall des Bacha­ra­cher Gerb­hau­ses. Aus dem Arti­kel erge­ben sich inter­es­san­te Ein­bli­cke, aber auch unbe­greif­li­che Posi­tio­nen, die zur Ver­wun­de­rung, ja sogar zu einer gewis­sen Ver­wir­rung Anlass geben.

Bacharacher Gerbhaus: Artikel in der Allgemeinen Zeitung

Arti­kel in der All­ge­mei­nen Zei­tung zum Bacha­ra­cher Gerbhaus

So kön­nen wir ler­nen, dass das Gerb­haus bereits seit dem Früh­jahr 2016 oft The­ma im Bacha­ra­cher Stadt­rat war. War­um in nun­mehr mehr als fünf Jah­ren kei­ne Abhil­fe geschaf­fen wur­de, dar­über ver­mit­telt der Arti­kel kei­ne Klar­heit. Viel­mehr stif­ten der Stadt­bei­geord­ne­te Gun­ter Pil­ger und die Stadt­pla­ne­rin Ani­ta Brog­ham­mer-Con­rads Ver­wir­rung, wenn sie sich so äußern:

„Die Aus­sa­ge, dass not­wen­di­ge Maß­nah­men wie Ersatz­vor­nah­me, Bege­hung und so wei­ter nicht statt­ge­fun­den hät­ten, ist schlicht und ein­fach falsch.“ Liest man die­se Aus­sa­ge, dann könn­te man mei­nen, dass die Ver­ant­wort­li­chen flei­ßig waren und das Gerb­haus gesi­chert wur­de. Das ist jedoch nicht der Fall — und zwar seit Jahren.

Fakt ist: Es hat ersicht­lich kei­ne Ersatz­vor­nah­me statt­ge­fun­den, denn sonst hät­te man das Dach im Rah­men einer sol­chen Maß­nah­me geschlos­sen. Das wur­de es aber nicht. Weni­ge Sät­ze wei­ter rudert Pil­ger dann auch zurück: „Soweit uns bekannt ist, wur­de die Ersatz­vor­nah­me ange­droht.“ Wie passt das zu der obi­gen Aussage?

Stadtbeigeordneter Gunter Pilger in der Allgemeinen Zeitung (22.5.2021)Ein­mal hat sie, die Ersatz­vor­nah­me, statt­ge­fun­den, dann wie­der nicht — sieht so die Argu­men­ta­ti­on der Stadt aus? Der Ein­druck, der erweckt wird, ist eher chao­tisch. Bestärkt wird er durch die Aus­sa­ge Pil­gers, dass erst­ma­lig eine Bege­hung im Win­ter (2020/2021) statt­ge­fun­den habe. Man hat also, seit­dem das Gebäu­de The­ma im Bacha­ra­cher Stadt­rat behan­delt wird, offen­sicht­lich knapp fünf Jah­re für eine Inau­gen­schein­nah­me gebraucht.

Pil­ger mein­te in der AZ: „Es ist ein­fach nicht wahr, dass sich nichts tut!“ Viel­leicht tut sich ja tat­säch­lich etwas — wenn aber eine Bege­hung das ein­zi­ge Resul­tat inner­halb von fünf Jah­ren ist, dann klingt das nach wenig. Ein wir­kungs­vol­ler Ein­satz für die­ses gefähr­de­te Denk­mal Bacharachs sieht anders aus.

Denkmalschutzgesetz §14 Abs. 3 S. 2Die Stadt­pla­ne­rin Brog­ham­mer-Con­rads behaup­tet in dem Arti­kel, dass ohne die Ein­wil­li­gung der Eigen­tü­mer weder die Stadt oder die Ver­bands­ge­mein­de noch der Kreis oder die Denk­mal­pfle­ge ein­grei­fen dürf­ten. Das ist nicht mal ver­wir­rend, es ist schlicht­weg falsch. Das rhein­land-pfäl­zi­sche Denk­mal­schutz­ge­setz lässt nach § 14 eine soge­nann­te Ersatz­vor­nah­me zu, die gera­de in sol­chen Fäl­len greift, in denen Eigen­tü­mer sich nicht kümmern.

Es kann nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass eine Stadt­pla­ne­rin in einer Denk­mal­stadt wie Bacha­rach kei­ne Kennt­nis der ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten des Denk­mal­rechts hat. Was mag sie bewe­gen, den Sach­ver­halt trotz­dem so dar­zu­stel­len? Will man Ver­wir­rung stiften?


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